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FINMA-Bewilligung als unabhängiger Vermögens­verwalter

Helvetic Trust AG wurde durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA im März 2023 als unabhängiger Vermögensverwalter anerkannt.

Foto: © Philipp Zinniker

Wer als Vermögensverwalterin oder Vermögensverwalter gewerbsmässig tätig ist, benötigt eine Bewilligung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA und muss zahlreichen finanziellen, personellen und organisatorischen Anforderungen genügen.

Die FINMA erteilt eine solche Bewilligung nur, wenn die gesetzlichen Anforderungen gemäss Finanzinstitutsgesetz, Finanzinstitutsverordnung sowie Finanzinstitutsverordnung-FINMA vollumfänglich erfüllt werden.

Nach der erteilten Bewilligung durch die FINMA werden die zugelassenen Vermögensverwalter durch eine Aufsichtsorganisation auf die ununterbrochene Einhaltung der Bewilligungsvoraussetzungen und der Verhaltenspflichten geprüft.

Im Fall von Helvetic Trust AG ist diese Aufsichtsorganisation die AOOS Schweizerische Aktiengesellschaft für Aufsicht.

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